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Das Wichtigste der Woche

Das Wichtigste zur Versicherung – 12. Oktober 2026

Ausgabe 3, vom 2. bis 9. Oktober 2026: die AHV/IV-Renten und die Beträge der 2. und 3. Säule für 2027 sowie die Abstimmung vom 29. November über die Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. AHV-Rente.

Veröffentlicht am 12.10.2026

Berichtszeitraum: vom 02.10.2026 bis 12.10.2026

AHV/IV-Renten 2027: +20 Franken bei der Minimalrente

Datum des Ereignisses: 02.10.2026

Was sich geändert hat

Am 2. Oktober 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2027 um 1,59 % anzupassen. Die Minimalrente steigt von 1260 auf 1280 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2520 auf 2560 Franken. In der 2. Säule steigt die Eintrittsschwelle von 22'680 auf 23'040 Franken und der Koordinationsabzug von 26'460 auf 26'880 Franken. Der maximale Abzug für die Säule 3a steigt mit 2. Säule von 7258 auf 7373 Franken, ohne 2. Säule von 36'288 auf 36'864 Franken.

Was das konkret bedeutet

Die Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung von Preisen und Löhnen angepasst, nach dem Mischindex, dem Mittel aus Preis- und Lohnindex. Diese Beträge gelten bei vollständiger Beitragsdauer: Mit fehlenden Beitragsjahren gibt es eine Teilrente. Auch der Mindestbeitrag für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige steigt, von 530 auf 541 Franken pro Jahr.

Wer betroffen ist

Bezügerinnen und Bezüger von AHV- und IV-Renten, Arbeitnehmende mit 2. Säule und alle, die in eine Säule 3a einzahlen.

Quellen: La rente minimale AVS/AI augmentera de 20 francs (externer Link) (Office fédéral des assurances sociales (OFAS))

13. AHV-Rente: Abstimmung über die Mehrwertsteuer am 29. November

Datum des Ereignisses: 05.10.2026

Was sich geändert hat

Am 5. Oktober 2026 hat der Bundesrat empfohlen, bei der Volksabstimmung vom 29. November 2026 die Zusatzfinanzierung der AHV über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer anzunehmen. Der Normalsatz würde von 8,1 % auf 8,5 % steigen und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 % auf 4,0 %; der reduzierte Satz, der namentlich für Lebensmittel und Medikamente gilt, bliebe bei 2,6 %. Die Erhöhung könnte Anfang 2028 in Kraft treten und der AHV rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr einbringen.

Was das konkret bedeutet

Diese Einnahmen sollen die 13. AHV-Rente finanzieren, die im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt wird: bis zu 2520 Franken mehr pro Jahr für eine alleinstehende Person und bis zu 3780 Franken für ein Ehepaar. Laut Bundesrat übersteigen die Ausgaben der AHV 2026 die Einnahmen um mehr als eine Milliarde Franken, und ohne zusätzliche Einnahmen fiele der Fonds ab 2027 unter das gesetzliche Minimum. Eine Minderheit des Parlaments lehnt die Vorlage ab, weil eine höhere Mehrwertsteuer die Kaufkraft schwäche.

Wer betroffen ist

Die Stimmberechtigten am 29. November, alle Konsumentinnen und Konsumenten sowie die rund 2,6 Millionen Bezügerinnen und Bezüger der 13. AHV-Rente.

Quellen: Le Conseil fédéral recommande d'accepter le relèvement de la TVA pour financer la 13e rente AVS (externer Link) (Office fédéral des assurances sociales (OFAS))

Quellen und Referenzen

Diese Informationen sind allgemein gehalten und dienen der Erklärung. Sie sind weder eine Rechtsberatung noch eine individuelle Versicherungsberatung. Die tatsächlichen Leistungen hängen von Ihrem Vertrag, Ihrer persönlichen Situation und den geltenden Bedingungen ab: Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen oder wenden Sie sich an die zuständige Stelle oder an eine Beraterin bzw. einen Berater. So entstehen unsere Inhalte

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