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Grenzgänger mit Wohnsitz in Italien: KVG oder SSN?

In Italien wohnen und in der Schweiz arbeiten heisst, einmal und für die ganze Dauer der Anstellung zwischen der Schweizer Krankenversicherung und dem italienischen nationalen Gesundheitsdienst zu wählen. Die Wahl bindet auch die Familie.

Veröffentlicht am 19.09.2026

Wenn Sie in Italien wohnen und eine Stelle im Tessin, in Graubünden oder im Wallis antreten, entscheidet sich Ihre Krankenversicherung in den ersten drei Monaten, und zwar fast immer für die ganze Dauer Ihrer Anstellung in der Schweiz.

Die Schweiz hat mit ihren Nachbarstaaten, Italien eingeschlossen, Abkommen geschlossen, die es EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Wohnsitz in diesen Ländern erlauben, in ihrem Wohnsitzstaat versichert zu bleiben. Das ist das Optionsrecht: Sie können sich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Schweiz nach KVG anschliessen oder beim italienischen nationalen Gesundheitsdienst, dem SSN, bleiben.

Drei Monate und ein förmliches Gesuch

Das Bundesamt für Gesundheit ist bei der Frist genau: Das Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz ist innert drei Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrags einzureichen. Es weist zudem darauf hin, dass das Bundesgericht im März 2015 entschieden hat, dass ein stillschweigend ausgeübtes Optionsrecht nicht gültig ist. Es genügt also nicht, einfach bei der ASL, der örtlichen italienischen Gesundheitsbehörde, eingeschrieben zu bleiben.

Im Tessin ist das Istituto delle assicurazioni sociali (IAS) in Bellinzona zuständig. Das offizielle Formular zur Krankenversicherungsdeckung ist Teil des Gesuchs um eine Grenzgängerbewilligung G. Laut IAS wird der Grenzgänger automatisch der Versicherungspflicht in der Schweiz unterstellt, wenn das Optionsrecht nicht fristgerecht ausgeübt wird.

Eine Wahl für die Dauer der Anstellung

Das IAS hält fest, dass die mit dem Optionsrecht getroffene Wahl während der ganzen Beschäftigungsdauer in der Schweiz gilt. Die Gemeinsame Einrichtung KVG sagt es direkter: Die Wahl ist unwiderruflich und gilt für die Dauer der ununterbrochenen Grenzgängertätigkeit. Ein Wechsel von Arbeitgeber oder Kanton, steigende Prämien oder ein höheres Einkommen öffnen das Optionsrecht nicht erneut. Ein Unterbruch der Tätigkeit, etwa eine schriftlich belegte Arbeitslosigkeit im Wohnsitzstaat, kann es wieder öffnen.

Die Geburt eines Kindes ist die andere Ausnahme, und sie hat einen Haken. Ein nach KVG versicherter Grenzgänger kann dann innert drei Monaten nach der Geburt Italien wählen. Die neue Wahl gilt aber ab dem Tag der Geburt, und der Schweizer Versicherer beendet den Vertrag am Vortag: Das IAS warnt, dass allfällige Geburtskosten nicht vom Schweizer Krankenversicherer übernommen werden, und rät, dies vorher mit der ASL zu klären.

Wo Sie sich behandeln lassen können

Laut BAG können sich in der Schweiz versicherte Personen mit Wohnsitz im Ausland in der Schweiz und in ihrem Wohnsitzstaat behandeln lassen. Ein nach KVG versicherter Grenzgänger kann also sowohl in der Nähe des Arbeitsorts als auch in der Nähe des Wohnorts zum Arzt gehen.

Wer beim SSN bleibt, muss dagegen für die Befreiung nachweisen, dass er sowohl im Wohnsitzstaat als auch während eines Aufenthalts in der Schweiz versichert ist. Für im Voraus geplante Behandlungen in der Schweiz gelten die Regeln des italienischen Systems; klären Sie diese vor dem Entscheid bei Ihrer ASL, besonders wenn Sie bereits bei einer Ärztin oder einem Arzt in der Schweiz in Behandlung sind.

Was jedes System kostet

Die Krankenversicherung nach KVG wird pro Person bezahlt. Für Grenzgänger gelten laut BAG die Prämien ihres Wohnsitzstaats, nicht jene des Arbeitskantons; jeder Versicherer berechnet für jeden Staat eine eigene Prämie. Der Lohn spielt dabei keine Rolle. Für KVG-Versicherte mit Wohnsitz in der EU in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ist eine Prämienverbilligung vorgesehen, und zuständig ist der Arbeitskanton: Es gelten seine Bedingungen.

Auf italienischer Seite hat das Haushaltsgesetz 2024 einen Beitrag der Grenzgänger an den nationalen Gesundheitsdienst vorgesehen. Das Ausführungsdekret, am 18. Dezember 2025 im italienischen Amtsblatt veröffentlicht, überlässt es den Regionen, ihn jährlich zwischen 3 und 6 Prozent des in der Schweiz bezogenen Nettolohns festzulegen, mit mindestens 30 und höchstens 200 Euro pro gearbeiteten Monat. Er betrifft Einwohner, die in der Schweiz arbeiten und den SSN nutzen, die «alten Grenzgänger» im Sinne des Steuerabkommens von 2020 und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen.

Wenn die Familie mitzählt

Für unterhaltsberechtigte Familienangehörige mit Wohnsitz in Italien unterscheidet das IAS drei Fälle.

  • Nur ein Elternteil arbeitet, in der Schweiz: Die ganze Familie folgt seiner Wahl. Bleibt er in Italien, bleiben alle beim SSN; wählt er das KVG, muss sich die ganze Familie in der Schweiz versichern, beim selben Versicherer.
  • Der andere Elternteil arbeitet in Italien oder bezieht dort eine Rente: Die Kinder bleiben in Italien versichert. Wählt der Grenzgänger das KVG, ist er als Einziger in der Schweiz versichert.
  • Beide Eltern arbeiten in der Schweiz: Jeder übt sein Optionsrecht aus. Wählen sie unterschiedlich, folgen alle Kinder demselben System, und diese Wahl für die Kinder kann später nicht mehr geändert werden.

In der Schweiz zahlt jede versicherte Person ihre eigene Prämie. Eine ganze Familie nach KVG rechnet deshalb anders als eine Einzelperson.

Was nicht von Ihrer Wahl abhängt

Das Optionsrecht betrifft nur die Krankenversicherung. Laut dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten sind Grenzgänger in der Regel im Land versichert, in dem sie arbeiten. Sie zahlen also wie alle Angestellten in der Schweiz AHV-Beiträge, Beiträge an die zweite Säule, sobald Ihr Jahreslohn die Eintrittsschwelle übersteigt, die seit 2025 bei 22'680 Franken liegt, und Sie sind über Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Die Deckung für Nichtberufsunfälle setzt mindestens acht Arbeitsstunden pro Woche beim selben Arbeitgeber voraus.

Werden Sie vollständig arbeitslos, erhalten Sie als Grenzgänger laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen grundsätzlich Leistungen in Ihrem Wohnsitzstaat, und zwar nach den Regeln, die dort gelten.

Und die Steuern?

Sie sind nicht Thema dieses Ratgebers, aber oft die nächste Frage. Seit dem 1. Januar 2024 regelt ein neues Abkommen zwischen Italien und der Schweiz die Besteuerung der Grenzgänger. Laut der Tessiner Steuerverwaltung bleiben die «alten Grenzgänger», die bereits zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 im Tessin, in Graubünden oder im Wallis arbeiteten, bis zum Ende ihrer Tätigkeit ausschliesslich in der Schweiz steuerpflichtig. Neue Grenzgänger werden in der Schweiz zu 80 Prozent der ordentlichen Quellensteuer besteuert und danach in Italien, das die Schweizer Steuer berücksichtigt. Grenzgänger im Sinne des Abkommens ist, wer in einer Gemeinde innerhalb von 20 Kilometern von der Grenze wohnt und grundsätzlich täglich dorthin zurückkehrt.

Ein am 9. Februar 2026 in Kraft getretenes Protokoll, das ab 2024 gilt, erlaubt ausserdem Homeoffice bis zu 25 Prozent der Arbeitszeit, ohne den Grenzgängerstatus zu verlieren.

Vor Ablauf des dritten Monats

Entscheidend ist der Zeitplan. Tragen Sie früh zusammen, was in Ihrem Fall den Unterschied macht: wie viele Personen zu versichern sind und wo sie arbeiten, wo Sie sich heute behandeln lassen, die KVG-Prämie für einen Wohnsitz in Italien und was Ihre Region für den Gesundheitsbeitrag vorsieht. Reichen Sie dann das Gesuch schriftlich und vor Fristablauf beim IAS ein.

Quellen und Referenzen

Diese Informationen sind allgemein gehalten und dienen der Erklärung. Sie sind weder eine Rechtsberatung noch eine individuelle Versicherungsberatung. Die tatsächlichen Leistungen hängen von Ihrem Vertrag, Ihrer persönlichen Situation und den geltenden Bedingungen ab: Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen oder wenden Sie sich an die zuständige Stelle oder an eine Beraterin bzw. einen Berater. So entstehen unsere Inhalte

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