Ja. Anders als die Grundversicherung unterliegt die Zusatzversicherung keiner Aufnahmepflicht: Der Versicherer entscheidet, ob er Sie aufnimmt und zu welchen Bedingungen.
Warum der Versicherer dieses Recht hat
Weil eine Zusatzversicherung ein privater Vertrag ist, der dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) untersteht und nicht dem KVG. Das Bundesamt für Gesundheit sagt es unumwunden: Die Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG, und es besteht keine Aufnahmepflicht. Die Freiheit gilt in beide Richtungen – Sie müssen keinen Vertrag abschliessen, der Versicherer muss keinen unterschreiben.
Was der Versicherer prüft
Die Beurteilung betrifft das Risiko. Das Gesetz verpflichtet die antragstellende Person, die für diese Beurteilung erheblichen Tatsachen anzugeben, nach denen sie gefragt wird – konkret die Antworten auf den Fragebogen, der mit dem Antrag abgegeben wird. Was jeder Versicherer daraus macht, ist dann Sache seiner eigenen Annahmepolitik: Die Kriterien sind weder gesetzlich noch öffentlich festgelegt, und sie können sich für dasselbe Dossier von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.
Mindestens drei Antworten sind möglich
- Die Annahme: Der Vertrag kommt zu den angebotenen Bedingungen zustande.
- Die Ablehnung: Der Antrag hat keinen Erfolg.
- Die Annahme mit Vorbehalt: Der Vertrag kommt zustande, aber bestimmte Erkrankungen oder bestimmte Leistungen sind davon ausgeschlossen. Das ist eine teilweise Annahme, und sie ist nur in den Vertragsunterlagen ersichtlich.
Die dritte liest man am schnellsten und versteht man am spätesten: Eine mit Vorbehalt angenommene Police kann alles decken, ausser genau das, wofür Sie sie beantragt hatten. Diese drei Ergebnisse sind die häufigsten, keine abschliessende Liste – ein Antrag kann auch in anderen Punkten als der Deckung abgeändert zurückkommen.
Die Reihenfolge zählt mehr als das Produkt
Holen Sie die schriftliche Zusage des neuen Versicherers ein, bevor Sie den bestehenden Vertrag kündigen. Eine Kündigung, die vor dieser Bestätigung verschickt wird, kann Sie ohne jede Zusatzversicherung zurücklassen, wenn der Antrag danach abgelehnt wird, und es gibt keinen Auffangmechanismus: Niemand ist verpflichtet, Sie wieder aufzunehmen.
Und die Grundversicherung?
Dort gilt die umgekehrte Regel, und wenn Sie sich nur eines merken, dann dies. Ein Versicherer, der dort tätig ist, wo Sie wohnen, muss jede versicherungspflichtige Person aufnehmen: kein Gesundheitsfragebogen, kein Vorbehalt, keine Ablehnung wegen Alter oder Gesundheitszustand. Die Grenze ist geografisch, nicht persönlich – ein Versicherer, der in Ihrer Region nicht tätig ist, verkauft dort schlicht keine Grundversicherung, und das ist keine Ablehnung Ihrer Person.